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Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Vorausverfügung. Bestimmte medizinische Behandlungen z.B. Wiederbelebungen, künstliche Ernährung, …) können im Vornhinein abgelehnt werden. Die Patientenverfügung wird wirksam, wenn der eigene Wille nicht mehr geäußert werden kann – z.B. wenn das reden nicht mehr möglich ist oder eine Bewusstlosigkeit vorliegt.

Patientenverfügung

Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Vorausverfügung. Bestimmte medizinische Behandlungen z.B. Wiederbelebungen, künstliche Ernährung, …) können im Vornhinein abgelehnt werden. Die Patientenverfügung wird wirksam, wenn der eigene Wille nicht mehr geäußert werden kann – z.B. wenn das reden nicht mehr möglich ist oder eine Bewusstlosigkeit vorliegt.

Die Patientenverfügung wird in der Krankengeschichte dokumentiert. Es wird empfohlen eine Kopie nahestehenden Personen und der Hausärztin, dem Hausarzt zu geben. Ein Hinweis-Kärtchen bei sich zu tragen (z.B. in der Geldtasche) kann hilfreich sein.

Was gibt es für Unterschiede?

Verbindliche Patientenverfügung

Eine verbindliche Patientenverfügung ist an ganz bestimmte formelle und inhaltliche Voraussetzungen geknüpft, wie

  • konkrete Beschreibungen der abgelehnten Maßnahmen
  • die Folgen müssen für den Verfasser einschätzbar sein
  • ärztliche Aufklärung
  • einbeziehen eines Notars, Rechtsanwalt, Erwachsenenschutzvereins oder Patientenvertretung

Eine verbindliche Patientenverfügung ist acht Jahre gültig

Andere Patientenverfügung
  • kann nach weniger strengen Gesichtspunkten errichtet werden
  • wird als Orientierungshilfen gesehen, ist aber nicht verbindlich
  • je ähnlicher sie einer verbindlichen Patientenverfügung ist desto mehr wird sie berücksichtigt

Solange der Wille selbstständig geäußert werden kann, kommt eine Patientenverfügung nicht zu Einsatz.

Weiterführende Informationen:

Tiroler Patientenvertretung

Bundesministerium Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

Help.gv.at 

Patientenverfügungsregister

Eine Patientenverfügung kann im Patientenverfügungsregister des österreichischen Notariats sowie im Patientenverfügungsregister der österreichischen Rechtsanwälte, gegen eine Gebühr, registriert werden.

Krankenanstalten können in die Register einsehen.

Patientenverfügungsregister des österreichischen Notariats (PatVR)

Patientenverfügungsregister der österreichischen Rechtsanwälte

 

Patientenvertretung

Informationen zur Patientenverfügung erhalten Sie bei der Tiroler Patientenvertretung. Dort ist auch die Errichtung von verbindlichen Patientenverfügungen möglich.

Vereinbaren Sie am besten einen Termin!

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr

 

Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr

Nähere Informationen zur Beratung in Innsbruck sowie zu den Sprechtagen in den Bezirken finden Sie hier:

Sprechtage der tiroler Patientenvertretung

Das Patientenverfügungs-Gesetz wurde überarbeitet und ist seit 16. Jänner 2019 in seiner neuen Fassung in Kraft.