Integrierte Palliativbetreuung
Das Ziel dieses Modells ist es, das Daheimsein bis zuletzt zu ermöglichen. Mit dem Modell IPB werden die finanziellen Belastungen, die durch notwendige ärztliche und pflegerische Maßnahmen entstehen, für die Betroffenen verringert.
Bei einem kurzzeitigen, komplexen Betreuungsbedarf besteht die Möglichkeit, durch einen erhöhten Einsatz an Hauskrankenpflege mit häufigen Hausbesuchen, eine Versorgung zu Hause zu ermöglichen.
Je nach Bedarf und Kapazität der Sozial- und Gesundheitssprengel erhalten die Betroffenen kostenlos bis zu drei Stunden pro Tag Betreuung durch eine diplomierte Pflegefachkraft.
Damit verbunden ist eine Koordinationspauschale für die Hauskrankenpflege und Hausärzt:innen. Ärzt:innen können beispielsweise unlimitiert Visiten und Leistungen mit den Sozialversicherungsträgern abrechnen.
Die erbrachten Leistungen durch die Hausärzt:innen und die Mobilen Pflegeeinrichtungen werden vom Land Tirol und den Tiroler Sozialversicherungsträgern übernommen. Das Modell wurde speziell für Betroffene mit einem komplexen palliativen Behandlungsbedarf, die zu Hause betreut werden, geschaffen.
Ein komplexer palliativer Behandlungsbedarf liegt vor, wenn:
- eine fortgeschrittene und fortschreitende Erkrankung besteht
- mit einer Verschlechterung der physischen Situation zu rechnen ist
- ein komplexes Symptomgeschehen oder eine komplexe psychosoziale Situation vorliegt
- durch therapeutische Maßnahmen die Verschlechterung nicht aufzuhalten ist und eine Maßnahme zur Besserung der Erkrankung nicht realistisch oder zielführend ist
- die prognostizierte Lebenserwartung nur noch eine sehr kurze Zeitspanne umfasst
- die Verfassung der Betroffenen eine medizinisch-pflegerische, soziale, spirituelle Betreuung erfordern
- im Zusammenhang mit der Erkrankung auch die Angehörigen Unterstützung benötigen
- häufige Umgebungswechsel (Transferierungen ins Krankenhaus usw.) nicht mehr angemessen sind und für die Betroffenen eine große Belastung darstellen
Hausärzt:innen mit einem Kassenvertrag können, nachdem sie eine Sondervereinbarung mit den Sozialver-sicherungsträgern unterzeichnet haben, die Integrierte Palliativbetreuung verordnen. Die palliative Versorg-ung wird mit den Hausärzt:innen, den Sozial- und Gesundheitssprengeln, den Pflegeheimen, den Behinderteneinrichtungen und den Mobilen Palliativteams abgestimmt.
IPB kann für einen Zeitraum von 28 Tagen erfolgen.
Es besteht die Option auf Verlängerung.