Vorsorgevollmacht
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Eine Vorsorgevollmacht ist eine schriftliche Erklärung vor einem Rechtsanwalt, Notar oder Erwachsenenschutzverein. Wenn Entscheidungen nicht mehr selbst getroffen werden können, kann mit einer Vorsorgevollmacht im Vorhinein eine Vertrauensperson bestimmt werden, die Entscheidungen für mich und in meinem Sinne trifft.
Wem kann ich diese Aufgabe übertragen?
Eine oder auch mehrere vertraute Person können bevollmächtigt werden, in Situationen in denen selbstständige Entscheidungen nicht mehr getroffen werden können, dies zu übernehmen, z.B. Angehörige, Freund:innen, Nachbar:innen etc.
Mit den vertrauten Personen vorab über den eignen Willen und Wünsche zu sprechen ist wichtig!
Welche Voraussetzungen gibt es bei der Errichtung einer Vorsorgevollmacht?
Um eine Vorsorgevollmacht zu machen, ist es notwendig, dass die Person voll handlungs- , entscheidungs- und geschäftsfähig ist.
Wofür gilt die Vorsorgevollmacht?
Vertraute Personen können bevollmächtigt werden zu medizinischen oder rechtlichen Angelegenheiten zu entscheiden.
z.B. medizinisch: Ablehnung von Behandlungen, Informationsrechte von Angehörigen, Besuchsrecht im Krankenhaus oder im Pflegeheim …
z.B. rechtlich: Heimvertrag unterschreiben, Bankgeschäfte erledigen, Zugriff auf Konten, Wohnung auflösen, verkaufen, vermieten
Eine Vorsorgevollmacht muss bei einem Notar, Rechtsanwalt oder bei einem Erwachsenenschutzverein schriftlich erstellt werden und ist kostenpflichtig.
Registrierung im Österreichischen Zentralen Vetretungsverzeichnis
Nähere Informationen und Details, sowie Broschüren und Informationsmaterial finden Sie unter:
Bundesministerium Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz
Erwachsenenschutzvereins „VertretungsNetz“